Berlin (scp) – Die Bundesregierung hat alle drei Jahre den gesetzgebenden Körperschaften des Bundes einen Bericht über die Notwendigkeit und Höhe einer Anpassung der Leistungen der Pflegeversicherung vorzulegen. Das hat sie im Dezember 2020 in einer Unterrichtung gemacht.
In dieser heißt es:
„Als ein Orientierungswert für die Anpassungsnotwendigkeit dient die kumulierte Preisentwicklung in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren; dabei ist sicherzustellen, dass der Anstieg der Leistungsbeträge nicht höher ausfällt als die Bruttolohnentwicklung im gleichen Zeitraum.
Der kumulierte Anstieg des Verbraucherpreisindexes in den Jahren 2017 bis 2019 betrug 4,8 Prozent. Die Bruttolohn- und -gehaltssumme stieg im gleichen Zeitraum um 8,9 Prozent. Vor diesem Hintergrund erscheint aus Sicht der Bundesregierung ein Anstieg der Leistungsbeträge um 5 Prozent angemessen.
Die Bundesregierung wird zeitnah über die Umsetzung der Dynamisierung entscheiden“.
Und hat dies dann auch getan. Die Sachleistungsbeträge für die häusliche Pflege sollen im Rahmen der anstehenden Pflegereform um 5 Prozent erhöht werden. Gleiches gilt für die Kurzzeitpflege. Pflegegeld: Fehlanzeige! Vollstationäre Leistungsbeträge: Fehlanzeige! Bundesregierung: Versprechen gehalten und gebrochen.
Update: In seinem Pressestatement vom 2. Juni 2021 definiert Bundesgesundheitsminister Jens Spahn die Dynamisierung in der stationären Pflege neu. Er sagte: „Bei der stationären Pflege machen wir die Dynamisierung durch die Begrenzung der Eigenanteile“. Na dann!
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