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Pflege. Gut informiert entspannter arbeiten
Montag, 03. Mai 2021

Blicken Sie noch durch?

Blicken wir nach Berlin. Das seit dem 24.04.2021 geltende Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite („Bundesnotbremse") sollte eigentlich einheitliche Regelungen für Deutschland vorgeben. Im Kern ist das auch so. Doch dennoch bleibt Verwirrung.

Blicken Sie noch durch, was gilt? Das Beispiel Berlin:
 
a)      Die Rangordnung

Es gilt folgende Rangordnung:

  1. Viertes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (Bundesregelung)
  2. Zweite SARS-CoV-2-Verordnung zu den Maßnahmen des Infektionsschutzes (Landesregelung Berlin)
  3. Pflegemaßnahmen-Covid-19-Verordnung (Berlin, Pflege)

In der Hackordnung von oben nach unten; einschränkend und teilweise voneinander abweichend!
 
b)      Die Inzidenzen
 
Bei einer Inzidenz von 100 und darüber hinaus gilt z.B. die Bundesregelung, unter 100 dann (welche) Landesregelung, und dann gleichzeitig welche Regelung für den Pflegebereich? Je nach Inzidenz sind somit ggf. unterschiedliche Regelungen zu beachten.
 
c)      Der Überblick
 
Beim Überblick muss die Aktualität beachtet werden (was gilt derzeit, was ist bereits entschieden – und muss vor Ort in Konzepten, in der täglichen Arbeit etc. umgesetzt werden). Weiter gilt es, den Ausblick zu wahren (was wird diskutiert, was wurde bspw. in den Bund-Länder-Gesprächen beschlossen, aber ist noch nicht im Land umgesetzt). Letztlich geht es um das Inkrafttreten (was kommt tatsächlich und zu wann, aber auch: was gilt bis wann).
 
Dies stellt uns alle vor große Herausforderungen und verwirrt. So ist manchmal nicht klar, wer was vorgibt und was tatsächlich gilt. Dies vor allem auch dann, wenn Verabschiedungen von Verordnung gleich die nächsten Ankündigungen für neue Regelungen folgen. Da verliert man schon mal den Überblick.


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