Berlin (scp-Original) – „Der sich selbst beschleunigende Pflegekraft-Exodus muss schnellstmöglich durch bessere Arbeitsbedingungen und mehr Köpfe in der Pflege gestoppt und umgekehrt werden", heißt es im Positionspapier „Mehr PflegeKRAFT" des Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus.
Westerfellhaus schlägt 5 Punkte für Pflegefachkräfte und Einrichtungsbetreiber vor, „um die entsprechend der Eckpunkte (des Bundesgesundheitsministeriums) finanzierten zusätzlichen 13.000 Stellen in der Altenpflege und zusätzlichen Pflegestellen in Krankenhäusern auch tatsächlich besetzen zu können".
Vorgeschlagen wird:
Steuerfreie Prämien sollen ein deutliches Signal setzen, eine unbefristete Tätigkeit in der Pflege aufzunehmen oder sie auszubauen:
Der Betreiber darf dieselbe Pflegekraft zuvor nicht gekündigt oder die mit den Kostenträgern vereinbarte Personalausstattung bewusst missachtet haben. Die Kassen müssen entsprechende Prüfrechte bekommen.
In einem auf drei Jahre befristeten Modell sollen alle Pflegefachkräfte die Möglichkeit bekommen, bei 80 Prozent Arbeitszeit 100 Prozent Lohn zu erhalten. Bisherige Vollzeitkräfte können dabei wählen zwischen einem Treuebonus als Gehaltszuschlag bei Beibehaltung von 100 Prozent Vollzeit oder Reduzierung auf das 80:20-Modell bei gleichbleibendem Lohn.
Pflegefachkräfte in Teilzeit können auf 80 Prozent Arbeitszeit aufstocken und erhalten 100 Prozent Gehalt, ohne zu fürchten dann „auszubrennen", führt das Positionspapier weiter aus. In der freien Zeit darf keine Nebentätigkeit ausgeübt werden, sie soll der Regeneration dienen.
Westerfellhaus verweist dabei auf das Deutsche Institut für angewandte Pflegeforschung (DIP). Nach dessen „ersten Einschätzungen könnten mit dem 80:20-Modell bis zu 40.000 zusätzliche Stellen (Vollzeitäquivalente) im Ergebnis aus Arbeitszeitreduzierung und Teilzeitaufstockung gewonnen werden".
„Ich möchte mehr Wettbewerb der Betreiber um die besten Arbeitsbedingungen und um die größte Wertschätzung für Pflegekräfte", heißt es im Papier weiter. Kostenträger und Einrichtungen in der Altenpflege sollen deshalb die Möglichkeit erhalten, in den Vergütungsverhandlungen Zuschläge für die Einführung innovativer Konzepte für attraktive Arbeitsbedingungen zu vereinbaren.
Mit einem solchen Bonus könnten Maßnahmen eines Arbeitgebers für mehr Dienstplanstabilität und weniger Rückrufe aus dem Frei, mitarbeiterorientierte Arbeitszeitmodelle, Gesundheitsförderung der Beschäftigten, jährliche Fortbildungen der Führungskräfte mit Personalverantwortung, Weiterqualifikation von Pflegehelfern zu Pflegefachkräften oder Entbürokratisierung der Pflegedokumentation gefördert und belohnt werden.
An der Zeit sei es, Pflegefachkräften gezielt heilkundliche Aufgaben zu übertragen. In Betracht kämen beispielsweise Aufgaben im Bereich der Versorgung chronischer Wunden, spezifischer Infusionstherapien und der Versorgung von Diabetes mellitus Typ 1 oder Typ 2.
Ohne eine Stärkung der Ausbildung in der Pflege werde sich der Fachkräftemangel nicht eindämmen lassen. Neben der Umsetzung des neuen Pflegeberufegesetzes „kommt es auch darauf an, für die Arbeitgeber Anreize zur Ausbildung zu setzen".
Einrichtungsbetreiber sollten Ausbildungskonzepte „von der Assistenz bis zum Master" entwickeln. Um dies zu fördern und mehr Aus- und Weiterbildung zu ermöglichen, soll der Kostenanteil der Pflegeeinrichtungen an der neuen Pflegeausbildung gesenkt werden. Das kommt durch sinkende Pflegesätze auch den Pflegebedürftigen zugute.
Westerfellhaus abschließend: „Die Kosten für „Mehr PflegeKRAFT" sollten nicht einseitig durch die Pflegebedürftigen getragen, sondern auf möglichst breite Schultern verteilt werden. Sie werden sich schnell auszahlen, denn überlastungsbedingte Personalausfälle sowie der Einsatz teurer Leasingkräfte werden verringert. Mir ist wichtig zu betonen, dass weitere Schritte unbedingt folgen müssen. Dazu zählen insbesondere flächendeckende Tarifverträge".
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