Berlin (scp) – Das Bundesgesundheitsministerium hat den Referentenentwurf eines Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetzes (PpSG) vorgelegt und auch bereits die Verbändeanhörung durchgeführt.
Mit dem Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals sollen spürbare Verbesserungen im Alltag der Pflegekräfte durch eine bessere Personalausstattung und bessere Arbeitsbedingungen in der Kranken- und Altenpflege erreicht werden, heißt es aus dem Bundesgesundheitsministerium. Damit werde die Pflege und Betreuung der Patientinnen und Patienten sowie der Pflegebedürftigen weiter verbessert.
Grundlage für den Referentenentwurf des Gesetzes bilden dabei die Eckpunkte zum Sofortprogramm Kranken- und Altenpflege (wir berichteten bereits). Die darin vereinbarten Maßnahmen zur Verbesserung der Krankenpflege im Krankenhaus, der Altenpflege in Pflegeeinrichtungen und der betrieblichen Gesundheitsförderung für Pflegekräfte sowie zur besseren Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf werden nun im PpSG gesetzlich geregelt.
Für Krankenhäuser wird zukünftig demnach jede zusätzliche und jede aufgestockte Pflegestelle am Bett vollständig finanziert. Tarifsteigerungen werden vollständig refinanziert. Die Vergütungen von Azubis in der (Kinder-)Krankenpflege im 1. Ausbildungsjahr werden gleichfalls vollständig refinanziert.
Jede vollstationäre Altenpflegeeinrichtung in Deutschland soll im Rahmen des Sofortprogramms profitieren und mehr Personal bekommen (13.000 Pflegekräfte): Bis 40 Bewohner eine halbe Stelle, 41 bis 80 Bewohner eine Stelle, 81 bis 120 Bewohner anderthalb Stellen, ab 120 Bewohner zwei Stellen.
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