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Donnerstag, 28. Juni 2018

Neuer „Pflege-TÜV" startet für stationäre Pflegeeinrichtungen im ersten Halbjahr 2019

Berlin (scp) – „Im ersten Halbjahr 2019 startet das neue Qualitätsprüfverfahren in der stationären Pflege", betonte bpa-Geschäftsführer Bernd Tews auf dem Hauptstadtkongress 2018. Das ist aus unserer Sicht (Anm. der Redaktion) ambitioniert, denn die rechtlichen, technischen und organisatorischen Voraussetzungen hierfür sind noch nicht geschaffen. Aufzubauen ist u. a. noch die Datenauswertungsstelle, in der die künftig von den Pflegeeinrichtungen selbst zu erfassenden Qualitätsindikatoren ausgewertet werden sollen.

Abschlussbericht liegt vor

Der Abschlussbericht des Forschungsauftrages zur „Entwicklung von Instrumenten für die Prüfung der Qualität der Leistungen, die von den stationären Pflegeeinrichtungen erbracht werden und für die Qualitätsberichterstattung in der stationären Pflege" liege seit Juni 2018 vor und werde derzeit vom Qualitätsausschuss Pflege geprüft. Das machte Dr. Klaus Wingenfeld vom Institut für Pflegewissenschaften an der Universität Bielefeld, neben dem aQua-Institut einer der Verfasser des Berichts, deutlich.

Das betreffende Forschungsvorhaben für die ambulante Pflege ist gleichfalls kurz vor dem Abschluss. Auch hier liegt der Abschlussbericht dem Qualitätsausschuss Pflege zur Prüfung vor, betonte die Leiterin der Geschäftsstelle des Ausschusses, Annette Scholz. Vorgesehen ist nun noch eine „Pilotierung der Instrumente für die Prüfung der Qualität in der ambulanten Pflege". Derzeit ruhe jedoch das Vergabeverfahren.

Forschungsprojekt unter großem zeitlichen Druck

„Das Forschungsprojekt stand unter großem zeitlichen Druck", wies Wingenfeld hin. „Nachbesserungsbedarf schließe ich nicht aus."

Ziel sei es u. a. gewesen, die bisherige Dokumentationslastigkeit des Prüfsystems zu vermeiden und Qualitätsunterschiede auch tatsächlich sichtbar zu machen. Das neue Prüfsystem setze stärkere fachliche Akzente und werde durch eine indikatorengestützte Bewertung ergänzt. Das, so Wingenfeld, werde zu einer neuen Kommunikationskultur im Rahmen der Prüfungen und zu realistischeren Qualitätsaussagen führen.

„Nicht leistbar" sei es gewesen, die Heimaufsichten der Länder in das Projekt zu integrieren. Hierfür habe dem gesamten Projekt zu wenig Zeit zur Verfügung gestanden, betonte Wingenfeld.

Qualitätsaspekte anstatt kleinteilige Kriterien im Mittelpunkt

Künftig stünden Qualitätsaspekte stärker im Mittelpunkt als die bisherigen kleinteiligen Qualitätskriterien. Die Liste der zu prüfenden Sachverhalte werde kürzer, „dafür werden die Themen größer", sagte der Qualitätsforscher weiter. Orientiert habe man sich am neuen Verständnis von Pflegebedürftigkeit und Pflege, analog zu den Aktivitäten und Lebensbereichen des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes.

„Der Fokus der künftigen Qualitätsprüfung wird bei der individuellen Versorgung des Pflegebedürftigen liegen", erläuterte Wingenfeld. Fragestellungen, wie zum Beispiel wie auf die individuellen Risiken reagiert wird, werden stärker beachtet. „Konkret geprüft wird der Versorgungsprozess anstatt die Dokumente. Die bewohner- und patientenorientierten Qualitätsmerkmale werden künftig bei der Prüfung dominieren."

Zurück zu den fachlichen Grundlagen

Bei den Qualitätsbewertungen wolle man „zurück zu den fachlichen Grundlagen", ergänzte Wingenfeld. Priorität sollten dabei die Fragen „Wie geht es dem pflegebedürftigen Menschen?" und „Erhält er die erforderlichen Hilfen? Muss er vermeidbare Risiken in Kauf nehmen?" haben.

Die Dokumentation werde künftig „gegebenenfalls gar keine Rolle mehr spielen". Wingenfeld machte hierzu klar, dass schriftliche Handlungskonzepte eine „sehr wichtige Grundlage sind, sie sagen aber über den Bewohner nichts aus". Misslich seien auch Dokumentationslücken, „aber ein fehlendes Handzeichen führt nicht immer zum Nachteil für die Bewohner".

Das heutige Prinzip „Wird eine Anforderung erfüllt oder nicht?" werde künftig gewandelt in „Gibt es Risiken infolge Handeln oder Unterlassen der Pflegenden?" oder auch der Beachtung von „tatsächlich vorliegenden negativen Folgen für den Pflegebedürftigen".

Fachgespräche als zentraler Punkt der Qualitätsprüfungen

Als Informationsgrundlage für die Qualitätsprüfungen werde die Dokumentation ihre Bedeutung - mit Ausnahme vor allem der Maßnahmenplanung und der Tagesstruktur - weitgehend verlieren. Ersetzt wird diese durch „die Auskünfte des Pflegebedürftigen" und durch „das Fachgespräch bzw. die mündlichen Auskünfte der Mitarbeiter" wie auch durch „Beobachtungen" und „Informationen aus der Ergebniserfassung".

Wingenfeld machte deutlich, dass das Fachgespräch und die Auskünfte der Mitarbeiter deutlich aufgewertet werden. Wichtig sei es, daraus eine schlüssige Darstellung der Versorgung zu erhalten, die nachvollziehbar sei und auf die vorliegenden Bedarfe der Bewohner und deren Änderungen eingehe.

Pflegeeinrichtungen erfassen Ergebnisindikatoren

Von den Pflegeeinrichtungen selbst zu erfassen sind Indikatoren zur Beurteilung der Ergebnisqualität, aus denen eine Vergleichbarkeit abgeleitet werden soll. Geplant ist eine solche Erfassung alle sechs Monate. Die Indikatoren sollen dabei die Einschätzung der Selbstständigkeit, die Mobilität, Stürze, Dekubitusentstehung wie u. a. auch die Gesundheit der Pflegebedürftigen umfassen. Bewertet werden sollen diese durch eine neutrale, externe Stelle. Weiter werde es hierzu externe Plausibilitätskontrollen geben.

Keine Indikatoren im ambulanten Bereich

Indikatoren für die Ergebnisqualität in der ambulanten Pflege wird es aus Sicht von Wingenfeld nicht geben. Denn im ambulanten Bereich liege eine „zeitlich stark begrenzte Unterstützung im Privathaushalt vor". Zudem gebe es erhebliche Unterschiede in der Präsenz ambulanter Dienste vor Ort beim Patienten. Eine Vergleichbarkeit der Pflegedienste sei somit nicht gegeben. Letztlich liege auch ein „erheblicher Einfluss der Angehörigen auf die Pflegeergebnisse vor".

Noten wird es nicht mehr geben

„Eher nicht", antwortete Wingenfeld auf die Frage, ob das neue Qualitätsprüfungssystem im Ergebnis Noten aufweisen werde.


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